Willkommen auf der Seite des ehemaligen Tauch- und Freizeitzentrum Hallstättersee
                                    Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Justizkrimi 3
          Mein RA Dr. Mair hat nun Herrn Kirchner, als neuen Eigentümer, die zu reparierenden Schäden mehrfach           mitgeteilt - wie zuvor schon RA Dr. Schneditz-Bolfraß - und ihn ersucht seinen vertraglichen Verpflichtungen           nachzukommen. Dieser weigerte sich jedoch auch nur 1 Cent zu investieren, worauf ich die Miete kürzte -            auf Anraten von Dr. Mair - wozu ich nach §4 meines Vertrages berechtigt bin, denn dort steht wörtlich:           “Der Mieter/Pächter ist berechtigt die Miete zu kürzen, wenn der Bestandsgegenstand nicht dem           ausbedungenen Gebrauch entspricht”. Die Schäden müssen fristgerecht angezeigt werden und wenn der           Vermieter nicht fristgerecht reagiert, bin ich berechtigt die Miete zu kürzen.           Ich habe also auf Anraten meines RA Dr. Thomas Mair die Miete gekürzt, mit fatalen Folgen für mich, nicht           für den Rechtsanwalt.           Wer es nicht selber erlebt hat glaubt es nicht.           Kirchner tritt in die gleichen Fußstapfen wie Dr. “Ehrenmann” und glaubt sich nicht an Verträge halten zu           müssen, die er akzeptiert hat.           Er ist der Ansicht, dass er beim Kauf der Liegenschaft, auch gleich die Bestandsnehmer als Sklaven mit           gekauft hätte, die nun weiter seine Liegenschaft sanieren würden. Er klagt mich auf Räumung wegen           Mietschulden und bekommt Recht zugesprochen von der selben Richterin nämlich Mag. Susanne Lichtenegger           BG Bad Ischl.            Sie macht ihre Entscheidung von der im Verfahren Dr. Hassfurter abhängig, d.h. sie führt quasi 2 Verfahren in           Einem. Laut meinem RA darf sie das.  Das heißt sie ist im Grundsatz schon Befangen.           Ich habe dadurch dass ich ihre Entscheidung im ersten Verfahren ja noch nicht kannte, überhaupt keinerlei           Möglichkeit mich darauf einzustellen. Meiner Meinung nach ebenfalls ein Verstoß gegen §6 MRG.           Kirchner lässt die Zeugen Scharf und Zauner aufmarschieren und die Lügen nachweisbar das Blaue vom           Himmel. Scharf gibt an, er hätte die Liegenschaft für Millionen verkaufen können und Zauner gibt den Zustand           wieder von 1978. Dies alles nimmt die Richterin für bare Münze um den Zustand zu belegen, der in Wirklichkeit           ein ganz anderer war und ist. Daher kommt sie in ihrem Urteil zu dem Ergebnis, dass der §6 in meinem Vertrag           ein Schreibfehler ist und ich demzufolge natürlich verpflichtet bin sämtliche Kosten zu übernehmen! Und weil           es so schön ist, wird natürlich auch der &4 unwirksam wonach ich berechtigt wäre die Miete zu kürzen. Die           Sinnhaftigkeit dieser Argumente kann ich leider aufgrund meines beschränkten Empfängerhorizonts nicht           nachvollziehen.           Es wird hier ein Vertrag von ihr in wesentlichen Teilen im Nachhinein uminterpretiert und dadurch außer Kraft           gesetzt, obwohl dieser unterschrieben wurde. Kirchner ist in diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten           eingetreten und hat diesen ohne Widerspruch akzeptiert. Er hat sich nicht mit mir in Verbindung gesetzt, um           etwas zu klären, im Gegenteil hat er versucht die Angelegenheit des Kaufs, so lange wie möglich geheim zu           halten.           Was die Richterin angeht, so hat sie gar nicht anders urteilen können, denn sonst hätte sie ja ihr Urteil in der           Causa Dr. Hassfurter revidieren müssen.           Die Richterin ist der Meinung, dass ich 2.5 Mio. € in eine Liegenschaft investieren soll, deren Ertragswert als           absolut gering einzuschätzen wäre. Wie weltfremd muss man sein, um so eine Einschätzung zu haben?           Oder wurde sie von anderer Seite beeinflusst?           Die Richterin gibt also der Räumung statt - ohne mir die Möglichkeit zu geben die Mietschulden zu begleichen -           und ich habe dadurch nicht nur meine Existenz sondern auch das Dach über dem Kopf verloren. Die Urteile im Verfahren Hassfurter sowie Kirchner haben das selbe Datum!